AustrittswunschBeabsichtigen Sie aus der Reformierten Kirche Bern-Jura-Solothurn auszutreten?
Wer aus der Kirche austreten will und das 16. Altersjahr zurückgelegt hat, muss dies mit einem Austrittschreiben zuhanden der Kirchgemeinde des Wohnortes erklären. Das Schreiben muss datiert und persönlich unterzeichnet sein.
Präsident des Kirchgemeinderates
Herr Werner Bieri
Höfliweg 7
4932 Lotzwil
Zur weiteren Bearbeitung Ihrer Austrittsforderung werden folgende Angaben benötigt:
Der Kirchenaustritt ist höchstpersönlicher Natur. Somit ist z.B. ausgeschlossen, dass ein Ehemann den Austritt für seine Ehefrau und die gemeinsamen Kinder erklärt.
Der Kirchgemeinderat nimmt an einer Sitzung von Ihrem Kirchenaustritt Kenntnis.
Im Sinne der Kirchenordnung ist ein Gespräch durch ein Mitglied des Kirchgemeinderates oder durch eine Pfarrperson vorgesehen.
Wir werden uns erlauben, Sie zum gegebenen Zeitpunkt zu kontaktieren.
Kirchgemeinderat Lotzwil
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