Organisation der Kirch- und Kircheinwohnergemeinde Lotzwil
Die Oberste Behörde ist die Kirchgemeindeversammlung, welche für die innerkirchlichen Belange zuständig ist. Deckungsgleich mit dem Gebiet der Kirchgemeinde besteht ein Gemeindeverband, die Kircheinwohnergemeinde, welcher das Bestattungs- und Friedhofwesen betreut.
Die Kirchgemeindeversammlung findet deshalb jeweils in zwei Teilen statt. Ebenso hat der Kirch- und Kircheinwohnergemeinderat eine "kirchliche" und eine "bürgerliche" Aufgabe. Da es sich um zwei Körperschaften handelt, könnte für die ausführende Behörde gemäss Reglement ein zweiter Rat gewählt werden. Aus praktischen Gründen gehören jedoch dem Kirch- und Kircheinwohnergemeinderat Lotzwil seit je her dieselben Personen an.
In kirchlichen Belangen sind alle Personen stimmberechtigt, die der Evangelisch-Reformierten Landeskirche angehören; an der Kircheinwohnergemeindeversammlung jene, die das Stimmrecht in einer der 3 Verbandsgemeinden besitzen. Die Stimmberechtigung gilt ab 18 Jahren.
Die Kirch- und Kircheinwohnergemeindeversammlung wird vom Präsidenten Franz Übersax aus Rütschelen geleitet. Das Amt der Vizepräsidentin belegt Frau Katharina Wälchli aus Obersteckholz. Die Versammlungen finden in der Regel jährlich zwei Mal jeweils im Frühling (Rechnungsgemeinde) und im Spätherbst (Budgetgemeinde), im Chileträff Lotzwil statt.
Im Kirch- und Kircheinwohnergemeinderat haben die beiden Aussengemeinden Obersteckholz und Rütschelen je 2 Sitze. Die Gemeinde Lotzwil hat 5 Sitze. Geleitet wird der Rat vom Ratspräsidenten, dem ein Vizepräsident, eine Sekretärin und eine Finanzverwalterin zur Seite stehen.
Organigramm
Reformierte Kirchen Bern - Jura- Solothurn
Die Reformierten Kirchen Bern - Jura- Solothurn haben von Jesus Christus den Auftrag, allen Menschen das Evangelium zu verkündigen. Die Reformierten Kirchen Bern - Jura - Solothurn bezeugen die Bedeutung des Wortes Gottes für das private und öffentliche Leben, für Ehe, Familie und andere Gemeinschaftsformen, für die Arbeit, Beruf und Freizeit, für Staat und Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. (Gemäss Kirchenordnung Art. 155)
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